Organisation
In jedem Land übernehmen Verwaltungsgemeinschaften des Freistaates Freie Stadt Danzig selbstständig als kommunale Selbstverwaltungen die Durchsetzung des Danziger Rechts (ordre public) und bestimmen z.B. die Bearbeitungsgebühren usw.
Für die Verwaltungsgemeinschaften gilt die Verwaltungsordnung:
Verwaltungsordnung für die Verwaltungsgemeinschaften des Freistaates Freie Stadt Danzig
Die Haager Landkriegsordnung
kurz HLKO wurde als friedensstiftender Vertrag geschaffen.
Kein kriegsführendes Land sollte einen Vorteil aus einem Krieg gewinnen.
Landabtretungen gegen den Willen der Bevölkerung sind danach ausgeschlossen.
Weiter wurde geregelt, welches Recht im Kriegsfalle gilt.
Die Haager Landkriegsordnung zählt deshalb zum zwingenden Völkerrecht, das alle Staaten zwingend zu beachten haben und deshalb allen Gesetzen vorgeht.
Sie bindet alle Bürger unmittelbar solidarisch haftend.