Wer sind wir?
Wir sind Staatsangehörige eines Staates, der vom Völkerbund (Rechtsnachfolger sind die Vereinten Nationen) gegründet wurde und deshalb absolut pazifistisch und kosmopolitisch ist.
Die Verfassung ist ein völkerrechtlicher Vertrag mit den Vereinten Nationen und zählt zu den zwingenden Normen des Völkerrechts, die jeden direkt und unmittelbar daran binden.
Das Ziel
Angesichts der Flüchtlingsströme und der weiterhin steigenden Rüstungsausgaben (alle Länder der UN in einem Jahr 1,6 Billionen Dollar) möchten wir, dass stattdessen die internationale Gerichtsbarkeit zur Beilegung der Streitigkeiten gestärkt wird.
Ein weiteres Ziel ist es, für jeden das Menschenrecht auf Frieden für sich selbst verwirklichen zu können. Dieses Menschenrecht ist weder in der UN-Charta noch in der EU-Menschenrechtskonvention verankert, weil es bereits über eine pazifistische und kosmopolitische Staatsangehörigkeit verankert wurde.
Wo Militär in der Verfassung verankert ist, ist automatisch das Recht auf Krieg verankert. Damit ist gleichzeitig verbunden, dass im Kriegsfall nach der Haager Landkriegsordnung (HLKO) die Landesrechte aufgehoben sind und militärischer Oberbefehl gilt. Das bedeutet, dass im Zweifelsfall eine (versteckte) Staatsraison gilt, öffentliches Interesse gnadenlos vorgeht und die Rechte nicht einklagbar sind (siehe Snowden).
Wer Frieden verwirklichen möchte und damit sein Recht auf Leben, benötigt deshalb eine Staatsangehörigkeit, die Kriegshandlungen verbietet. Wer eine Staatsangehörigkeit besitzt, die Krieg erlaubt, die im Kriegsfall das Töten von anderen Menschen erlaubt und sogar zum Töten verpflichtet, der hat kein Recht auf Frieden und kein Recht auf Leben.
Wer die Menschenrechte für sich einklagbar machen möchte, benötigt eine Staatsangehörigkeit, die das gewährleistet. Über das Danziger Recht sind die Menschenrechte in über 4000§§ bis ins kleinste Detail definiert und einklagbar.