Völkerrechtliche Grundlage
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Die Staatsangehörigkeit
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Wer kontrolliert den Kontrolleur?
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Die historische Entwicklung
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Die Reorganisation des Freistaates Freie Stadt Danzig
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Die Übernahme der schweizerischen Gesetze, soweit nicht das ordre public des Freistaates Danzig betroffen wird
Die historische Entwicklung
1. Der Freistaat Danzig als Tor für politisch Verfolgte
Mit dem geschaffenen Weltbürgertum des Freistaates Danzig bestand keine Visumpflicht bei der Einreise in den Freistaat Danzig. Damit wurde der Freistaat Danzig das Tor für politisch Verfolgte, z. B. deutsche und polnische Bürger jüdischen Glaubens.
2. Der Nationalsozialismus
Deshalb war der Freistaat Danzig das erste Angriffsziel des nationalsozialistischen Deutschen Reiches. Als erstes musste das Tor zur Freiheit geschlossen werden, sonst wäre der nationalsozialistische Terror ins Leere gelaufen. Die Garantiestaaten des Freistaates Danzig mussten daraufhin dem Deutschen Reich den Krieg erklären. Die Danziger wurden zwangseingedeutscht, zum Wehrdienst verpflichtet und die Stadt Danzig zur Festung erklärt, woraufhin diese zerstört wurde und die Bevölkerung floh und der Rest vertrieben wurde.
Da die Garantiemächte dem Deutschen Reich zu wenig entgegenzusetzen hatten, wurden die Vereinten Nationen als Kriegsbündnis gegen das Deutsche Reich geschaffen, um die völkerrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Danziger Weltbürgern zu sichern. Danzig war somit die Ursache für die Gründung der Vereinten Nationen.
3. Potsdamer Abkommen
Im Potsdamer Abkommen von 1945 als militärischer Oberbefehl, dass u. a. die Versorgung der Zivilbevölkerung und des Militärs im zerstörten Europa regeln musste, wurde das entvölkerte Danzig unter polnische Verwaltung bis zum Abschluss eines Friedensvertrages gestellt.
Mit der polnischen Verwaltung des Danziger Territoriums war der erste und entscheidende Schritt zur Aufgabe des Territorialprinzips gegenüber der Danziger Staatsbürgerschaft vollzogen, bzw. der auf das Territorium beschränkten Rechtsanwendung für Danziger Weltbürger gelegt.
4. Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse
Die Verantwortlichen für den Überfall auf den neutralen und pazifistischen Staat unter der Bürgschaft des Völkerbundes und dem Entzug dieser Weltbürgerschaft wurden 1945 durch die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse gehängt.
Drei von vier Anklagepunkten betrafen den Freistaat Freie Stadt Danzig.
5. Grundgesetz der BRD Art. 116
Mit der Schaffung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland am 23.05.1949 wurde nicht das nationalsozialistische Landesrecht des Deutschen Reiches übernommen, sondern das Landesrecht des Freistaates Danzig. Dies geschah durch Art. 116 des GG: „Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist…..“ im Anhalt an Art. 116 der Verfassung des Freistaates Danzig: „Deutsches Recht zum Zeitpunkt von 1919 wird garantiert.“ Es wurde also durch Art. 116 GG das anzuwendende Landesrecht definiert. Damit kam man der völkerrechtlichen Verpflichtung gegenüber den Danziger Weltbürgern nach. Die BRD wurde damit faktisch zu Grossdanzig und damit zum Sammelbecken aller möglichen Nationalitäten, für die deutsches Recht anzuwenden war und für die jegliches militärische Engagement verboten war. Ein Reisepass der BRD ist kein Nachweis einer Staatsbürgerschaft.
6. Einführung der Bundeswehr und die rechtlichen Folgen
a. Gesetz zur Ausschlagung der deutschen Staatsangehörigkeit
Vor der Einführung der Bundeswehr musste deshalb eine staatsrechtliche Trennung der pazifistischen Weltbürger und der restlichen Bevölkerung geschaffen werden. Dies geschah mit der Schaffung des Gesetzes zur Ausschlagung der deutschen Staatsangehörigkeit v. 22.02.1955.
Wer davon Gebrauch machte und nachweisen konnte, dass er nie auf der Seite des Deutschen Reiches gestanden hatte, erhielt wie Herr Tom Adalbert von Prince Entschädigung für kriegsbedingte Verluste.
Durch Art. 103 des Friedensvertrages von Versailles und den (unbewaffneten) Widerstand von Danzigern wie Herrn Tom Adalbert von Prince gegen das Deutsche Reich, zählt der Freistaat Danzig zu den Siegermächten des zweiten Weltkrieges.
b. Änderung des Wahlgesetzes der BRD
Mit dem Gesetz zur Ausschlagung der deutschen Staatsangehörigkeit wurden auch die Wahlgesetze in der BRD geändert. Danach kann ein Danziger kein Abgeordneter der BRD mehr werden. Damit wurde ein neuer Rechtskreis in der BRD geschaffen, somit eine Personalhoheit in der BRD, wie diese auch bei den anderen Siegermächten besteht.
Dies war der zweite Schritt zur Aufhebung des Territorialprinzips gegenüber Danzigern.
Weitere Völkerrechtliche Grundlage
Die Staatsangehörigkeit
des Freistaates Freie Stadt Danzig
Danzig war nach dem Ersten Weltkrieg zu 95% von Deutschen bewohnt und gehörte zum Staatsgebiet des Deutschen Reiches. Polen sollte einen Zugang zum Meer erhalten. Deshalb stellte man die Freie Stadt Danzig praktisch unter Dauerbesatzung und regelte die Verhältnisse nach Art. 100-108 des Friedensvertrages von Versailles, wonach die Freie Stadt Danzig zum Freistaat Freie Stadt Danzig wurde. Wollte man diese Regelung aufheben, wäre der Freistaat Danzig ein Bestandteil des Deutschen Reiches zum Zeitpunkt von 1913 und der Friedensvertrag von Versailles neu zu verhandeln.
Wer kontrolliert den Kontrolleur?
Die Verfassung unter dem Schutz des Völkerbundes
In Art. 103 wurde festgelegt, dass die Verfassung des Freistaates Danzig von Vertretern des Völkerbundes zusammen mit der Vertretung des Freistaates Danzig ausgehandelt und unter die Bürgschaft des Völkerbundes gestellt wird. Damit ist die Verfassung des Freistaates Danzig ein völkerrechtlicher Vertrag und keine nationale Entscheidung.
Die historische Entwicklung
• Der Freistaat Danzig als Tor für politisch Verfolgte
• Der Nationalsozialismus
• Potsdamer Abkommen
• Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse
• Grundgesetz der BRD Art. 116
• Einführung der Bundeswehr und die rechtlichen Folgen
Die Reorganisation
des Freistaates Freie Stadt Danzig
In dem völkerrechtlichen Vertrag (Art. 103 des Friedensvertrages von Versailles - Verfassung des Freistaates Danzig) zwischen dem Völkerbund und den Vertretern des Freistaates Danzig wurde bestimmt, dass sich der Freistaat Danzig in keiner Weise militärisch engagieren darf. Selbst die Annahme von irgendwelchen Orden wurde verboten.
Die Übernahme der schweizerischen Gesetze, soweit nicht das ordre public des Freistaates Danzig betroffen wird
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Einführung der direkten Demokratie.
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Weltweite Personalhoheit
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völkerrechtliche Verträge -> Schweizerischen Regelungen
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Die Aufenthaltsregelungen und Einbürgerungen nach Schweizer Recht.